Insti­tu­tio­nen und deren Organisation

Die Bahá’í-
Ver­wal­tungs­ord­nung – errichtet von Bahá’u’lláh

Die Ange­le­gen­hei­ten der Bahá’í‑Gemeinde werden durch Gremien verwaltet, denen eine genau defi­nier­te Hand­lungs­be­reich zuge­wie­sen ist. Der Ursprung dieses Systems – bekannt als Bahá’í‑Verwaltungsordnung – findet sich in den Schriften Bahá’u’lláhs.

Das Uni­ver­sa­le Haus der Gerech­tig­keit ist die zentrale Kör­per­schaft der Bahá’í‑Verwaltungsordnung. Unter seiner Führung verwalten gewählte Gremien, lokale und nationale geistige Räte genannt, die Ange­le­gen­hei­ten der Bahá’í‑Gemeinde auf ihrer jewei­li­gen Ebene.

Das Inter­na­tio­na­le Archiv im Bahá’í- Welt­zen­trum in Haifa, Israel
Der erste Lokale Geistige Rat von Luzern, 1962

Lokale Geistige Räte

Auf lokaler Ebene wird die Ver­wal­tung der Ange­le­gen­hei­ten der Bahá’í‑Gemeinde von lokalen geistigen Räten wahr­ge­nom­men. Jeder lokale geistige Rat besteht aus neun Mit­glie­dern, die jährlich durch die Mitt­glie­der der örtlichen Gemeinde gewählt werden.

Falls Sie wünschen, Bahá’í in ihrer Gemeinde zu kon­tak­tie­ren können Sie an info@bahai.ch schreiben oder sich tele­fo­nisch unter Tel.: 031 352 1020 erkun­di­gen.

Der Nationale Geistige Rat

Auf natio­na­ler Ebene werden die Ange­le­gen­hei­ten der Bahá’í‑Gemeinde durch den Natio­na­len Geistigen Rat verwaltet. Die neun Mit­glie­der dieses Rates werden jährlich gewählt.

Die über­ge­ord­ne­te Aufgabe dieses Rates ist, die Akti­vi­tä­ten der Lokalen Geistigen Räte eines bestimm­ten Landes und der einzelnen Gemein­de­mi­glie­der zu leiten, zu koor­di­nie­ren und anzuregen.

Alle neunzehn Tage treffen sich die Bahà’í auf lokaler Ebene für das Neun­zeh­ta­ge­fest. Dies ist ein freudiger Anlass, an dem lokale Gemeinden sich treffen um gemeinsam zu beten, in den Bahá’í-Schriften zu lesen und die Ange­le­gen­hei­ten der Gemeinde zu beraten. Neben dem Neun­zehn­ta­ge­fest werden weitere Gele­gen­hei­ten auf lokaler und regio­na­ler Ebene orga­ni­siert, um über Akti­vi­tä­ten nach­zu­den­ken, deren Ziel der Aufbau leben­di­ger Gemeinden ist.

Natio­na­ler Geistiger Rat der Bahá’í der Schweiz, 2007
“Lasst Taten, nicht Worte eure Zier sein!”
Bahá­’u’l­láh