Die Bahá’í-
Verwaltungsordnung – errichtet von Bahá’u’lláh
Die Angelegenheiten der Bahá’í‑Gemeinde werden durch Gremien verwaltet, denen eine genau definierte Handlungsbereich zugewiesen ist. Der Ursprung dieses Systems – bekannt als Bahá’í‑Verwaltungsordnung – findet sich in den Schriften Bahá’u’lláhs.
Das Universale Haus der Gerechtigkeit ist die zentrale Körperschaft der Bahá’í‑Verwaltungsordnung. Unter seiner Führung verwalten gewählte Gremien, lokale und nationale geistige Räte genannt, die Angelegenheiten der Bahá’í‑Gemeinde auf ihrer jeweiligen Ebene.


Lokale Geistige Räte
Auf lokaler Ebene wird die Verwaltung der Angelegenheiten der Bahá’í‑Gemeinde von lokalen geistigen Räten wahrgenommen. Jeder lokale geistige Rat besteht aus neun Mitgliedern, die jährlich durch die Mittglieder der örtlichen Gemeinde gewählt werden.
Falls Sie wünschen, Bahá’í in ihrer Gemeinde zu kontaktieren können Sie an info@bahai.ch schreiben oder sich telefonisch unter Tel.: 031 352 1020 erkundigen.
Der Nationale Geistige Rat
Auf nationaler Ebene werden die Angelegenheiten der Bahá’í‑Gemeinde durch den Nationalen Geistigen Rat verwaltet. Die neun Mitglieder dieses Rates werden jährlich gewählt.
Die übergeordnete Aufgabe dieses Rates ist, die Aktivitäten der Lokalen Geistigen Räte eines bestimmten Landes und der einzelnen Gemeindemiglieder zu leiten, zu koordinieren und anzuregen.
Alle neunzehn Tage treffen sich die Bahà’í auf lokaler Ebene für das Neunzehtagefest. Dies ist ein freudiger Anlass, an dem lokale Gemeinden sich treffen um gemeinsam zu beten, in den Bahá’í-Schriften zu lesen und die Angelegenheiten der Gemeinde zu beraten. Neben dem Neunzehntagefest werden weitere Gelegenheiten auf lokaler und regionaler Ebene organisiert, um über Aktivitäten nachzudenken, deren Ziel der Aufbau lebendiger Gemeinden ist.
