Die Bahá’í-Verwaltungsordnung – errichtet von Bahá’u’lláh
Die Angelegenheiten der Bahá’í- Gemeinde werden durch Gremien verwaltet. Der Ursprung dieses Systems – bekannt als Bahá’í-Verwaltungsordnung – findet sich in den Schriften Bahá’u’lláhs.
Das Universale Haus der Gerechtigkeit ist die Körperschaft, die an der Spitze der Bahá’í-Verwaltungsordnung steht. Unter seiner Führung verwalten gewählte Gremien, lokale und nationale geistige Räte genannt, die Angelegenheiten der Bahá’í-Gemeinde auf ihrer jeweiligen Ebene.
Dienst in Bahá’í-Institutionen wird als Vorrecht angesehen, welches allerdings nicht vom Einzelnen angestrebt wird. Er stellt eine Verantwortung dar, zu der wahrzunehmen Er oder Sie zu gegebener Zeit aufgerufen werden.
Lokale Geistige Räte
Auf lokaler Ebene wird die Verwaltung der Angelegenheiten der Bahá’í-Gemeinde von lokalen geistigen Räten wahrgenommen. Jeder lokale geistige Rat besteht aus neun Mitgliedern, die jährlich gewählt werden.
Der lokale geistige Rat trägt u. a. Verantwortung dafür
- die geistige Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu fördern
- das geistige und soziale Zusammenleben der Bahá’í-Gemeinde zu stärken
- die Fähigkeiten und Dienstmöglichkeiten der Gemeinde zu analysieren und zu nutzen
- die Fähigkeiten und Dienstmöglichkeiten der Gemeindemitglieder in Richtung Fortschritt zu lenken
- die Organisation des 19 Tagefestes
Falls Sie wünschen, Bahá’í in ihrer Gemeinde zu kontaktieren können Sie an info@bahai.ch schreiben oder sich telefonisch unter 031 352’1020 erkundigen.
Das Neunzehntagefest
Alle 19 Tage, zu Beginn eines Bahá’í-Monats, versammeln sich die an einem Ort lebenden Bahá’í und begehen das 19 Tagefest. Sie beten und beraten gemeinsam, geben dem lokalen geistigen Rat Anregungen zur Gestaltung des Gemeindelebens und erhalten Informationen von ihm.
Das Neunzehntagefest wird in jedem Ort abgehalten, in dem es einen lokalen geistigen Rat gibt; an Orten, an denen es einen solchen Rat noch nicht gibt, werden informelle Versammlungen organisiert.
Nationaler Geistiger Rat
Auf nationaler Ebene werden die Angelegenheiten der Bahá’í-Gemeinde durch den Nationalen Geistigen Rat verwaltet. Die neun Mitglieder dieses Rates werden jährlich gewählt.
Der lokale geistige Rat trägt u. a. Verantwortung dafür
- das Wachstum und ein lebhaftes Gemeindeleben der nationalen Bahá’í-Gemeinde zu fördern
- die Verwendung der finanziellen Ressourcen der Gemeinde zu bestimmen und deren Besitzungen zu verwalten
- die Angelegenheiten der Gemeinde zu verfolgen
- Fragen der Einzelnen Bahá’í und der Lokalen Geistigen Räte zu beantworten
- die Einbindung in – und Teilnahme der Bahá’í-Gemeinde am gesellschaftlichen Leben auf nationaler Ebene zu stärken
Bahá'í-Wahlen
Auf nationaler und lokaler Ebene werden die Mitglieder der Geistigen Räte jedes Jahr in geheimer Wahl bestimmt. Jeder Bahá’í, der älter als 18 Jahre ist, kann wählen und werden gebeten, dies im Geiste des Gebets zu tun.
Bahá’í-Wahlen gibt es keine Kandidatur, eine Wahlkampagne ist nicht erlaubt; die Wähler sind aufgerufen, dem charakterlichen und moralischen Eigenschaften und praktischer Machbarkeit bei ihrer Wahl Rechnung zu tragen. Gewählt werden diejenigen Frauen und Männer, die die meisten Stimmen erhalten. Die Lokalen Geistigen Räte werden durch die erwachsenen Mitglieder der jeweiligen Bahá’í-Gemeinde gewählt.
Auf nationaler Ebene werden regionale Wahlen abgehalten. An diesen Wahlen gilt es, Delegierte zu wählen, die an der nationalen Bahá’í-Tagung teilnehmen. An der Nationaltagung beraten die Delegierten aus der ganzen Schweiz über die Angelegenheiten der nationalen Bahá’í-Gemeinde. Eine der Aufgaben der Nationaltagung ist die Wahl des nationalen geistigen Rates.
Die Mitglieder aller nationalen geistigen Rates nehmen an der Wahl der Mitglieder des Universalen Hauses der Gerechtigkeit teil, die alle fünf Jahre stattfindet.
Andere Reflexionsräume
Neben dem Neunzehntagefest werden auf örtlicher und nationaler geistiger Ebene Treffen veranstaltet mit dem Ziel, über die Entwicklung der Gemeinde zu beraten. Diese Treffen dienen dazu, das Erreichte zu würdigen und Pläne für weitere Aktivitäten zu schmieden.